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   FG Hessen, 20.07.2015 - 1 K 392/15   

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FG Hessen, 20.07.2015 - 1 K 392/15 (https://dejure.org/2015,34312)
FG Hessen, Entscheidung vom 20.07.2015 - 1 K 392/15 (https://dejure.org/2015,34312)
FG Hessen, Entscheidung vom 20. Juli 2015 - 1 K 392/15 (https://dejure.org/2015,34312)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ErbStG § 13 Abs. 1 Nr. 4c; FGO § 79b
    Erbschaftssteuerbefreiung wegen unverzüglicher Selbstnutzung der eigengenutzten Wohnung des Erblassers

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Erbschaftssteuerbefreiung wegen unverzüglicher Selbstnutzung der eigengenutzten Wohnung des Erblassers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • FG Niedersachsen, 26.09.2013 - 3 K 525/12

    Möglichkeit von Steuerbefreiungen nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG und § 13c ErbStG

    Auszug aus FG Hessen, 20.07.2015 - 1 K 392/15
    a) Nach der finanzgerichtlichen Rechtsprechung zu § 13 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG (vgl. Urteile des Niedersächsischen Finanzgerichts - FG - vom 26. September 2013 3 K 525/12, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2013, 276, Revision unter Az. II R 39/13 anhängig und des FG München vom 22. Oktober 2014 4 K 847/13, EFG 2015, 236), der sich das Gericht anschließt, erfordert die unverzügliche Bestimmung zur Selbstnutzung durch den Erwerber regelmäßig, dass dieser - innerhalb einer nach den Umständen des Einzelfalls zu bemessenden Prüfungs- und Überlegungsfrist (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofes - BGH - vom 15. März 2005 - VI ZB 74/04, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 2005, 1869 ; so auch Jochum in Wilms/Jochum, ErbStG , Loseblatt, Stand Juni 2015, § 13 , Rdnr. 83, 91; Viskorf in Viskorf/Knobel/Schuck/ Wälzholz, ErbStG/BewG, 4. Auflage, § 13 ErbStG , Rdnr. 73) - die Wohnung selbst als sein Lebensmittelpunkt bewohnen muss.

    Auch das FG München hat es in seinem Urteil vom 22. Oktober 2014 ( 4 K 847/13, EFG 2014, 2015, 236) als unschädlich angesehen, wenn der erbschaftsteuerrechtliche Erwerber zunächst eine umfassende Sanierung bzw. Renovierung des Gebäudes vornimmt und sich der Beginn der Selbstnutzung hierdurch verzögert (zur Darstellung des Meinungsstandes, vgl. Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 26. September 2013 3 K 525/12, EFG 2013, 276).

  • FG München, 22.10.2014 - 4 K 847/13

    Keine Steuerfreistellung des Familienheims nach Gebäudeabriss

    Auszug aus FG Hessen, 20.07.2015 - 1 K 392/15
    a) Nach der finanzgerichtlichen Rechtsprechung zu § 13 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG (vgl. Urteile des Niedersächsischen Finanzgerichts - FG - vom 26. September 2013 3 K 525/12, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2013, 276, Revision unter Az. II R 39/13 anhängig und des FG München vom 22. Oktober 2014 4 K 847/13, EFG 2015, 236), der sich das Gericht anschließt, erfordert die unverzügliche Bestimmung zur Selbstnutzung durch den Erwerber regelmäßig, dass dieser - innerhalb einer nach den Umständen des Einzelfalls zu bemessenden Prüfungs- und Überlegungsfrist (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofes - BGH - vom 15. März 2005 - VI ZB 74/04, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 2005, 1869 ; so auch Jochum in Wilms/Jochum, ErbStG , Loseblatt, Stand Juni 2015, § 13 , Rdnr. 83, 91; Viskorf in Viskorf/Knobel/Schuck/ Wälzholz, ErbStG/BewG, 4. Auflage, § 13 ErbStG , Rdnr. 73) - die Wohnung selbst als sein Lebensmittelpunkt bewohnen muss.

    Auch das FG München hat es in seinem Urteil vom 22. Oktober 2014 ( 4 K 847/13, EFG 2014, 2015, 236) als unschädlich angesehen, wenn der erbschaftsteuerrechtliche Erwerber zunächst eine umfassende Sanierung bzw. Renovierung des Gebäudes vornimmt und sich der Beginn der Selbstnutzung hierdurch verzögert (zur Darstellung des Meinungsstandes, vgl. Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 26. September 2013 3 K 525/12, EFG 2013, 276).

  • FG München, 22.10.2014 - 4 K 2517/12

    Steuerfreistellung wegen Familienheims; Unregelmäßiges Wohnen bei den Kindern

    Auszug aus FG Hessen, 20.07.2015 - 1 K 392/15
    Das FG München hat diese Rechtsprechung auf den Begriff der Selbstnutzung im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. c Satz 1 ErbStG übertragen (Urteil vom 22. Oktober 2014 4 K 2517/12, EFG 2015, 238), was auch den Ausführungen in den Gesetzesmaterialien (Bundestagsdrucksache 16/11107, S. 9) entspricht.

    c) Da es sich bei § 13 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. c ErbStG um eine Steuerbefreiungsvorschrift handelt, für die die Klägerin die objektive Beweislast (Feststellungslast) trägt, geht der fehlende Nachweis der Voraussetzungen zu ihren Lasten (vgl. Urteil des FG München vom 22. Oktober 2014 4 K 2517/12, EFG 2015, 238).

  • BGH, 15.03.2005 - VI ZB 74/04

    Frist für die Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus FG Hessen, 20.07.2015 - 1 K 392/15
    a) Nach der finanzgerichtlichen Rechtsprechung zu § 13 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG (vgl. Urteile des Niedersächsischen Finanzgerichts - FG - vom 26. September 2013 3 K 525/12, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2013, 276, Revision unter Az. II R 39/13 anhängig und des FG München vom 22. Oktober 2014 4 K 847/13, EFG 2015, 236), der sich das Gericht anschließt, erfordert die unverzügliche Bestimmung zur Selbstnutzung durch den Erwerber regelmäßig, dass dieser - innerhalb einer nach den Umständen des Einzelfalls zu bemessenden Prüfungs- und Überlegungsfrist (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofes - BGH - vom 15. März 2005 - VI ZB 74/04, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 2005, 1869 ; so auch Jochum in Wilms/Jochum, ErbStG , Loseblatt, Stand Juni 2015, § 13 , Rdnr. 83, 91; Viskorf in Viskorf/Knobel/Schuck/ Wälzholz, ErbStG/BewG, 4. Auflage, § 13 ErbStG , Rdnr. 73) - die Wohnung selbst als sein Lebensmittelpunkt bewohnen muss.
  • BFH, 23.06.2015 - II R 39/13

    Steuerbefreiung für ein Familienheim oder ein zu Wohnzwecken vermietetes

    Auszug aus FG Hessen, 20.07.2015 - 1 K 392/15
    a) Nach der finanzgerichtlichen Rechtsprechung zu § 13 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG (vgl. Urteile des Niedersächsischen Finanzgerichts - FG - vom 26. September 2013 3 K 525/12, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2013, 276, Revision unter Az. II R 39/13 anhängig und des FG München vom 22. Oktober 2014 4 K 847/13, EFG 2015, 236), der sich das Gericht anschließt, erfordert die unverzügliche Bestimmung zur Selbstnutzung durch den Erwerber regelmäßig, dass dieser - innerhalb einer nach den Umständen des Einzelfalls zu bemessenden Prüfungs- und Überlegungsfrist (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofes - BGH - vom 15. März 2005 - VI ZB 74/04, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 2005, 1869 ; so auch Jochum in Wilms/Jochum, ErbStG , Loseblatt, Stand Juni 2015, § 13 , Rdnr. 83, 91; Viskorf in Viskorf/Knobel/Schuck/ Wälzholz, ErbStG/BewG, 4. Auflage, § 13 ErbStG , Rdnr. 73) - die Wohnung selbst als sein Lebensmittelpunkt bewohnen muss.
  • BFH, 12.06.1978 - GrS 1/77

    Steuerrechtliche Behandlung von Restbuchwert und Abbruchkosten bei Abbruch eines

    Auszug aus FG Hessen, 20.07.2015 - 1 K 392/15
    Dies begründet sich darin, dass der Nachweis der Bestimmung zur Selbstnutzung als innere Tatsache, die wie alle sich in der Vorstellung von Menschen abspielenden Vorgänge nur anhand äußerlicher Merkmale beurteilt werden kann (BFH-Beschluss vom 12. Juni 1978 GrS 1/77, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1978, 620).
  • BFH, 05.10.2016 - II R 32/15

    Keine Erbschaftsteuerbefreiung für den Erwerb von Wohnungseigentum ohne

    Auszug aus FG Hessen, 20.07.2015 - 1 K 392/15
    Der 1. Senat des Hessischen Finanzgerichts hat sich dieser Rechtsprechung angeschlossen (Urteil vom 24. März 2015 1 K 118/15, EFG 2015, 1286; Revision unter Az. II R 32/15 anhängig).
  • BFH, 18.07.2013 - II R 35/11

    Steuerfreie Zuwendung eines Familienwohnheims zwischen Ehegatten -

    Auszug aus FG Hessen, 20.07.2015 - 1 K 392/15
    b) Zudem erfordert eine verfassungsrechtlich gebotene, einschränkende Auslegung der Steuerbefreiung nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu § 13 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a ErbStG , dass sich in der erworbenen Wohnung der "Mittelpunkt" des familiären Lebens befindet (BFH-Urteil vom 18. Juli 2013 II R 35/11, BStBl II 2013, 1051).
  • FG Hessen, 24.03.2015 - 1 K 118/15

    Streitig zwischen den Beteiligten ist die Gewährung einer Steuerbefreiung für

    Auszug aus FG Hessen, 20.07.2015 - 1 K 392/15
    Der 1. Senat des Hessischen Finanzgerichts hat sich dieser Rechtsprechung angeschlossen (Urteil vom 24. März 2015 1 K 118/15, EFG 2015, 1286; Revision unter Az. II R 32/15 anhängig).
  • BFH, 06.05.2021 - II R 46/19

    Steuerbegünstigung für ein Familienheim bei Zuerwerb

    c) Der Erwerber trägt die objektive Beweislast (Feststellungslast) für die Merkmale der Steuerbefreiungsvorschrift des § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG (vgl. Hessisches FG, Urteil vom 20.07.2015 - 1 K 392/15, Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge --ZEV-- 2016, 55, Rz 26, und FG Nürnberg, Urteil vom 04.04.2018 - 4 K 476/16, ZEV 2018, 428, Rz 32).
  • FG Nürnberg, 04.04.2018 - 4 K 476/16

    Pflichtteilsanspruch, Eigene Wohnzwecke, Selbstnutzungsdauer, Steuerbefreiung,

    Das FG Hessen erachte in seinem Urteil vom 20.07.2015 (1 K 392/15) eine Nutzung des Objekts als Lebensmittelpunkt für erforderlich.

    Der Steuerpflichtige trägt die objektive Beweislast (Feststellungslast) für die Merkmale der Steuerbefreiungsvorschrift des § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG (Hessisches FG Urteil vom 20.07.2015 1 K 392/15, ZEV 2016, 55).

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